Name
Der Bund pensionierter und ehemaliger Lehrerinnen und Lehrer des Kantons Solothurn, nachstehend Bund genannt, ist ein Verein im Sinne der Artikel 60ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Zweck
Der Bund bezweckt die Wahrung der Interessen seiner Mitglieder gegenüber staatlichen Organisationen und die Förderung der Kollegialität und Freundschaft. In Pensionskassenfragen arbeitet er mit dem Verband der Pensionierten der Kantonalen Pensionskasse Solothurn zusammen.
Sitz
Der Bund hat seinen Sitz bei der Geschäftsstelle des LSO.
Mitgliedschaft
Pensionierte und ehemalige Lehrpersonen aller Schulstufen, die im Kanton Solothurn unterrichtet haben, können dem Bund beitreten.
Der Beitritt erfolgt durch erstmaliges Bezahlen des Mitgliederbeitrages.
Der Austritt kann jederzeit erfolgen.
Bei zweimaligem aufeinanderfolgendem Nichtbezahlen des Jahresbeitrages erlischt die Mitgliedschaft.
Mitgliederbeitrag
Der Mitgliederbeitrag beträgt mindestens Fr. 10.-. Er wird jeweils an der Jahresversammlung festgesetzt.
(Zur Zeit beträgt der Jahresbeitrag Fr. 20.-)
Organe
Die Organe des Bundes sind
- die Jahresversammlung
- der Vorstand
- die Rechnungsrevisoren
ordentliche Jahresversammlung
Die ordentliche Jahresversammlung findet im Frühling statt. Sie
- wählt den Vorstand für eine vierjährige Amtsdauer
- nimmt den Jahresbericht entgegen
- genehmigt die Jahresrechnung und das Budget
- bestimmt den Mitgliederbeitrag unter Berücksichtigung von Artikel 7
- wählt zwei Rechnungsrevisoren.
Anträge der Mitglieder sind mindestens 2 Wochen vor der Jahresversammlung an das Präsidium zu richten.
Die ordentliche Jahresversammlung bietet Gelegenheit zur Pflege der Geselligkeit und Freundschaft.
ausserordentliche Jahresversammlung
Das Recht zur Einberufung einer ausserordentlichen Jahresversammlung haben der Vorstand oder mindestens 10% der Mitglieder.
Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindesten 3 Mitgliedern. Nach Möglichkeit sollen die drei Regionen des Kantons vertreten sein.
Der Vorstand konstituiert sich selbst.
Für die Organisation der Jahresversammlung kann der Vorstand weitere Mitglieder beiziehen.
Der Vorstand bezieht kein Sitzungsgeld, hingegen werden seine Spesen gedeckt.
Rechnungsjahr
Das Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr.
Rechnungsrevisoren
Die Rechnungsrevisoren prüfen die Jahresrechnung und berichten darüber der ordentlichen Jahresversammlung.
Statutenrevision
Diese Statuten können auf Antrag gemäss Artikel 10 an einer Jahresversammlung mit einfachem Mehr geändert werden.
Auflösung
Bei einer Auflösung des Bundes geht das Vermögen an den LSO.
Diese Statuten ersetzen diejenigen vom 14. Mai 2003.
Genehmigt am 18. Mai 2011 in Solothurn
Die Tagespräsidentin: Edith Grob
Der Tagesaktuar: Erich Asper